RRC GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der RRCG Reißmann & Reißmann Consulting GmbH

Unsere Leistungserbringung richtet sich nur an Unternehmen, Kaufleute und Freiberufler im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

1. Geltungsbereich
1.1. Die RRCG Reißmann & Reißmann Consulting GmbH, nachfolgend RRCG genannt, mit Sitz in Erding erbringt Leistungen für Kunden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde erkennt die AGBs der RRCG an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die RRCG im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Die RRCG ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollten solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen erheblich zu Ungunsten des Kunden und wirken sich diese Änderungen unmittelbar aus, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen.
1.3. Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die RRCG bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Partner der RRCG. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen der RRCG und dem Kunden.
1.4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die RRCG sie schriftlich anerkennt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote der RRCG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten der RRCG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die in einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien oder Leistungen sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2.2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung des Kreditlimits des Kunden sind wir von einer Lieferverpflichtung entbunden. Eine Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich.

3. Lieferung
3.1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.2. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
3.3. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/ der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3.4. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe u.s.w., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten.
3.5. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
3.6. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt - sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist - eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede Woche vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 10% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können.
3.7. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender Ziffer genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. 3.8. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
4.2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
4.3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und/oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Räume, in denen sich die Ware befindet, zu betreten und die Ware in materiellen Besitz zu nehmen. Sollte die Ware wesentlicher Bestandteil in Einrichtungen, Anlagen (z.B. Netzwerken) etc. geworden sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, der RRCG die Demontage zu gestatten/ermöglichen. Die Demontage, der Abtransport und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Schadensersatzforderungen der RRCG, Wertminderungen, entgangener Gewinn etc., bleiben hiervon unberührt.
4.4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil dieser freigeben.
4.5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

5. Urheber- und vergleichbare Rechte
Für die Überlassung von werblichem Design, Datenbanken oder Softwareprogrammen gelten insbesondere die folgenden Bestimmungen, gleich, ob es sich um von RRCG hergestellte oder durch von Dritten zum Zweck der Weitergabe erworbene Werke handelt.
5.1. An den zu liefernden Dienstleistungen sowie aller dazugehörigen schriftlichen Unterlagen wie z.B. Handbüchern, Bedienungsanleitungen usw. besteht ein Urheberrecht des Herstellers. Erstellt RRCG ein werbliches Design, entwickelt ein Logo, eine Corporate Identity oder ein sonst wie urheberrechtlich relevantes Werk, so gilt dies in gleichem Maße. Mit der Lieferung und Bezahlung der Leistung wird kein Eigentum am urheberrechtlich geschützten Werk oder das Urheberrecht selbst erworben, sondern lediglich das einfache, nicht exklusive Nutzungsrecht. Die Nutzung darf ohne gesonderte Vereinbarung nur durch den Kunden der RRCG erfolgen.
5.2. Eine Weitergabe, ganz oder auszugsweise, ist dem Kunden nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen von Software, die der Kunde zu Zwecken der Datensicherung für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Kunden nur verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Kunde verpflichtet sich auch, die von RRCG gelieferten Originaldatenträger, Handbücher, Bedienungsanleitungen, Zugangsdaten, -chiffren und sonstigen Unterlagen Dritten weder weiterzugeben noch in anderer Form zugänglich zu machen.
5.3. Soweit die Leistungen von RRCG nicht urheberrechtlich geschützt sind, stellen sie geheim zu haltendes Know-how der RRCG dar. Der Kunde erkennt für diese Programme die gleichen Bestimmungen wie für urheberrechtlich geschützte Programme an.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Sitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden zu versichern.
6.2. Zahlungen haben innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen.
6.3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
6.4. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
6.5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

7. Haftung, Freistellung
Die Haftung der RRCG aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbeständen jeglicher Art ist, soweit nichts anderes vereinbart, wie folgt beschränkt:
7.1. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7.2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, die RRCG hat deren Verlust oder Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Im Falle einer Haftung der RRCG beschränkt sich diese auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert sind.
7.4. Soweit gesetzlich zulässig erstreckt sich die RRCG Haftung nicht auf Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten bei der Nutzung mitgelieferten Bildmaterials oder Texten entstehen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, übernimmt die RRCG keine Haftung in Bezug auf das Bestehen, Vorliegen oder die Gültigkeit von Einwilligungen Dritter, wie z.B. abgebildete Personen und Eigentümer von abgebildeten Gebäuden, die Rechte an einer oder gegen eine Nutzung geltend machen könnten. Die RRCG über nimmt keine Zusagen und überträgt keine Rechte hinsichtlich Geschmacksmuster, Namen, Warenzeichen Domains oder künstlerisch geschützter Werke. Es ist Aufgabe des Kunden, die für die Nutzung notwendigen Rechte und Einwilligungen einzuholen. Der Kunde stellt die RRCG frei von jeglichen Forderungen, die im Zuge der Nutzung durch das Fehlen solcher Einwilligungen und Frei gaben entstehen, dies gilt erst recht für vom Kunden bereitgestellte Texte, Bildmaterialien und Dateien.
7.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der RRCG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen haftet die RRCG jedoch nur beschränkt auf den für die RRCG vorhersehbaren Schaden.
7.6. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die die RRCG aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von der RRCG aufnehmen zu lassen.
7.7. Die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von der RRCG gegenüber dem Kunden wird außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Gewährleistung
8.1. Die Leistungsbeschreibungen des Media-/Webdesigns, der Auftritt im Internet und die unterstützenden Softwareprogramme sind Beschreibungen des Vertragsgegenstandes und keine gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen.
8.2. Die Haftung der RRCG für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Media-/Webdesigns oder eines dabei verwendeten Softwareprogrammes entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der RRCG zurückzuführen. Der Kunde alleine ist verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
8.3. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf die Nacherfüllung.
8.4. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen für Webseiten, IT- und TK-Anlagen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen genügen, sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand.
8.5. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
8.6. Die schriftlich vereinbarte so genannte Vor-Ort-Service-Garantie gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich im Raum Erding und München. Reparaturen werden ausschließlich zu den zusätzlich gültigen Servicebedingungen der RRCG angenommen.
8.7. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer dies, sind wir von der Gewährleistung befreit.
8.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
8.9. Gewährleistungsansprüche gegen die RRCG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8.10. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
8.11. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
8.12. Geöffnete Ware die nicht mehr dem Original entspricht kann grundsätzlich nur gegen einen Abschlag in Höhe von 25% des Kaufpreises zurückgenommen werden.
8.13. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Farbbänder, Druckköpfe, Typenräder, Toner etc.

9. Miet-Verträge
9.1. Bei Mietobjekten (EDV-Geräten, Projektoren, etc.) bleibt der Mietgegenstand unser Eigentum. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde muss mit dem Mietgegenstand sorgfältig umgehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nichteingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietobjekte nach Ablauf der Mietzeitunverzüglich an den Vermieter/Lieferanten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.
9.2. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager und endet bis zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
9.3. Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Miet-Vertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert): bis 24 Stunden vor Mietbeginn 100% des AW.

10. PRINT-CLUB Gerätenutzung
10.1. Im Rahmen des PRINT-CLUB Angebotes stellt die RRCG Multifunktionsgeräte in ausgewählten Business Centern zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt im Rahmen von Vertrags- oder Prepaidtarifen.
10.2. Die Verfügbarkeit der Geräte an den jeweiligen Standorten kann sich, auch kurzfristig, ändern. Eine Gewährleistung auf die Verfügbarkeit ist nicht gegeben werden.
10.3. Für Schäden, welche Nutzern durch technische Fehler oder mangels Verfügbarkeit entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
10.4. Bei Vertragstarifen werden die Nutzungsgebühren entsprechend den aktuell ausgeschriebenen Preisen jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit der Kunde nicht als Verbraucher gilt, ist ausschließlich Erding.
11.3. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur nach schriftlicher Einwilligung der RRCG übertragen.
11.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
11.5. Änderungen und Nebenabreden dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen die am nächstliegenden, oder denselben Zweck erfüllenden, wirtschaftlichen Bestimmungen zu vereinbaren.

RRCG Reißmann & Reißmann Consulting GmbH
AGB Fassung vom September 2011

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