Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ermöglicht mit diesem Programm deutschen Firmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen. Die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland wird gefördert, um die Vermarktung von innovativen Produkten im Ausland bestmöglich zu unterstützen.
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt durch das BMWi u.a. nach folgenden Kriterien:
- Messe der Kategorie international/überregional
- vorliegende FKM-Prüfung der letzten Veranstaltung
- hohe Internationalität auf der Aussteller und Besucherseite
Kriterien für förderfähige Unternehmen:
- Hersteller von produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (incl. Hard- und Software, Komponenten)
- wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung
- Kleinunternehmen gemäß EU-Definition für KMU:
Alter: unter 10 Jahre und Beschäftige: unter 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme: höchstens 10 Mio. Euro - Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % zu übernehmen.
Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag (siehe unter “Downloads”) zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen. Da nur förderfähige Aussteller an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können, wird die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Weitere Informationen sind auf der Website des BMWi zu erhalten.